NEUE Infos zur Corona:

Hinweis auf die Möglichkeit der Stundung des GVO-Mitgliedsbeitrages

Wir möchten Ihnen auch weiterhin in schwierigen Zeiten die größtmögliche Unterstützung zukommen lassen.

Der GVO-Vorstand hat daher die zum Thema „GVO-Mitgliedsbeiträge“ beschlossene Übergangsregelung nochmals verlängert!

Die GVO-Mitgliedsbeiträge werden wie bisher berechnet. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat oder durch Ihre Überweisung. Sollte einzelnen GVO-Mitgliedern die Zahlung momentan nicht möglich sein, wird der GVO den fälligen Mitgliedsbeitrag stunden. Sollte die Stundung für Sie in Frage kommen, nehmen Sie bitte nach Erhalt Ihrer Rechnung Kontakt zu Geschäftsführer Carsten Dörr auf:
Für die Sparte Handel & Gewerbe, Abteilung Villingen gilt: Die Mitgliedsbeitragsrechnungen für die Sparte Handel Villingen werden (Stand heute) wie gewohnt im Oktober 2022 berechnet. Daher kommt diese Übergangsregelung hier nicht zum Tragen.
Diese Regelung gilt für alle GVO-Mitgliedsbeiträge die ab sofort berechnet wurden. Eine Erstattung von bisher gezahlten Beiträgen kann nicht stattfinden.

Wichtige Hinweise | Infos | Links:

GVO Corona-Umfrage Frühjahr 2020
GVO Corona-Umfrage Herbst 2020

Weitere (ältere) Informationen | Links